InkluCity-Blog
Teilhabe ist kein Geschenk. Sie ist ein Grundrecht.
· Christian Renz

Eine Frau im Rollstuhl möchte ins Restaurant. Der Eingang? Leider nur über drei Stufen erreichbar. Eine gehörlose Frau versucht, einen Arzttermin zu vereinbaren. Telefonisch? Na klar, jederzeit! Die Erreichbarkeit per E-Mail? Fehlanzeige. Ein blinder Mensch will ins Museum. Eine Audiobeschreibung der Ausstellung gibt es. Wie er aber zum Eingang kommt und sich im Gebäude orientieren kann? Kein Kommentar.
Drei Beispiele aus einem Alltag, den Millionen Menschen kennen. Und drei Situationen, bei denen man sich fragen muss: Warum ist das im Jahr 2026 eigentlich noch immer so? Wir reden hier schließlich nicht über Sonderwünsche. Der Begriff, der vielen so leicht über die Lippen kommt – um gleich wieder vergessen zu werden –, lautet: Teilhabe. Und die ist ein Grundrecht.
Sieben Worte, die eigentlich alles sagen
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ So steht es seit dem 15. November 1994 in Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes. Seit bald 32 Jahren also. Dazu kommt noch die UN-Behindertenrechtskonvention. Eine Verpflichtung für Deutschland seit 2009. Auch hier die Aufforderung, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Ergo: An gesetzlichen Grundlagen mangelt es uns offensichtlich nicht. Doch mit der Umsetzung „hapert“ es vielerorts gewaltig.
Ein Blick auf die Zahlen genügt
Ende 2025 lebten in Deutschland rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Das sind nicht nur rechnerisch 9,4 Prozent der Bevölkerung. Wenn man Menschen mit geringeren, nicht anerkannten oder vorübergehenden Einschränkungen noch aufrechnet, dann sind es laut offizieller Statistik rund 13 Millionen. Wer sich dann mit einer weiteren Zahl beschäftigt, wird deutlich „erstaunen“. Behinderungen sind nur in 3 Prozent aller Fälle eine Frage angeborener Beeinträchtigungen. Der Rest wird „erworben“, wie es offiziell heißt: Durch Krankheiten, Unfälle, Zufälle… kurz: das Leben.
Nein, es geht nicht um eine Randgruppe
Barrierefreiheit ist deshalb kein Thema für eine gesellschaftliche Randgruppe. Sie betrifft irgendwann möglicherweise jeden von uns. Vergleicht man die vorgenannten Zahlen mit der Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen… dann erkennt wirklich jeder, wie weit wir von Gleichberechtigung entfernt sind: Besagte Quote lag 2025 bei 12 Prozent (nach 11,4 in 2024). Die nach derselben Methode berechnete Vergleichszahl für alle Erwerbspersonen betrug dagegen 7,6 Prozent. Auch das ist Teilhabe. Oder eben deren Fehlen.
Das Problem ist nicht der Mangel an Gesetzen
Ein Blick auf unsere Verkehrsinfrastruktur hilft zur weiteren Klärung. Laut Geschäftsbericht der Deutschen Bahn waren Ende November 2025 mehr als 88 Prozent der Bahnsteige stufenfrei erreichbar. Ja, das klingt zunächst gar nicht schlecht. Das bedeutet aber auch, dass rund jeder achte Bahnsteig diese Voraussetzung noch nicht erfüllt. Und selbst ein stufenfrei erreichbarer Bahnsteig garantiert noch lange nicht, dass der Einstieg in den Zug funktioniert. Von defekten Aufzügen ganz zu schweigen.

Hinkommen ist wichtig, verstehen auch
Teilhabe – dreht sich aber nicht nur um bauliche Hindernisse. Was nützt die schönste barrierefreie Behörde, wenn Anträge kaum verständlich sind? Was bringt eine zugängliche Arztpraxis, wenn gehörlose Menschen keinen Termin vereinbaren können? Oder ein funktionierender Aufzug, wenn niemand rechtzeitig erfährt, dass er außer Betrieb ist? Barrierefreiheit ist nun mal mehr als eine Rampe, ein Fahrstuhl oder ein entsprechendes Symbol auf einer Website.
Und wer bezahlt das alles?
Man muss es auf den Punkt bringen: Barrierefreiheit kostet Geld. Eine Menge Geld. Aufzüge, Assistenzleistungen, zugängliche Verkehrsmittel oder digitale Angebote – all das gibt es nicht zum Nulltarif. Doch drehen wir die Fragestellung mal: Warum sprechen wir eigentlich so selten darüber, was fehlende Teilhabe kostet? Wenn gut ausgebildete Menschen keine Arbeit aufnehmen können, weil der Weg zum Job unüberwindbare Hindernisse bereithält? Oder wenn Angehörige ihre Arbeitszeit einschränken müssen, um notwendige Unterstützung zu leisten? Auch das hat seinen Preis. Gesellschaftlich und wirtschaftlich. Natürlich kann und sollte über Finanzierung, Prioritäten und sinnvolle Maßnahmen diskutiert werden. Nur darf daraus keine Debatte entstehen, ob wir uns Teilhabe überhaupt leisten wollen.
Wann wird Teilhabe endlich Realität?
Man kann es nur wiederholen: Seit bald 32 Jahren steht das Benachteiligungsverbot ausdrücklich in unserem Grundgesetz. Seit 2009 verpflichtet uns zusätzlich die UN-Behindertenrechtskonvention zu gleichberechtigter Teilhabe. Und trotzdem müssen Millionen Menschen noch immer um Möglichkeiten kämpfen, die anderen ganz selbstverständlich offenstehen. Die Frage ist also nicht, ob wir uns Teilhabe leisten wollen. Sondern warum wir es uns seit Jahrzehnten leisten, sie nicht konsequent umzusetzen.
